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StGB § 298 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

StGB § 298 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

[ Auszug: (1) Wer bei einer Ausschreibung über Waren oder gewerbliche Leistungen ein Angebot abgibt, das auf einer rechtswidrigen Absprache beruht, die darauf abzielt,  ... ]